Direkt zum Inhalt

Arbeitsgestaltung

Die Auswirkungen einer Behinderung können zu Einschränkungen in Bezug auf die Ausübung eines Jobs führen. Ziel der Arbeitsgestaltung ist es daher, diese Einschränkungen auszugleichen und schädliche Belastungen zu vermeiden.

Speziell ist damit gemeint:

Die einzelnen Elemente der Arbeitsgestaltung, wie Arbeitsplatz, Arbeitsorganisation und Arbeitsumgebung / Arbeitsumfeld behinderungsgerecht, zu gestalten – natürlich unter Berücksichtigung des Arbeitsschutzes.

In der Praxis ist Arbeitsgestaltung ein wichtiger Baustein in Inklusionsvereinbarungen, den oder dessen Elemente Sie dementsprechend in den Beispielen finden.

Inklusionsvereinbarungen (23)

Hinweis:

Die mit aufgelisteten Integrationsvereinbarungen wurden noch vor den Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) abgeschlossen und behalten weiter ihre Gültigkeit. Am Ende der geöffneten Integrationsvereinbarungen finden Sie den Reiter „Rechtliches“, mit dessen Hilfe Sie gesetzliche Anpassungen für Ihre Inklusionsvereinbarung vornehmen können.