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Beteiligung und Zusammenarbeit

Erfolgreiche Inklusionsvereinbarungen sind das Ergebnis einer guten Zusammenarbeit der verhandelnden Personen durch Erarbeitung und Festlegung auf Aussagen, die von allen Beteiligten mitgetragen werden können.

Wichtig ist es deshalb zu klären:

  • Wer alles bei der Inklusionsvereinbarung mitwirkt?
  • Wer noch hinzugezogen werden könnte?

Zur Beteiligung und Zusammenarbeit gehören etwa die Schwerbehindertenvertretung, die inklusionsbeauftragte Person des Unternehmens, das Inklusionsteam und weitere interne / externe Stellen.

Beispiele verdeutlichen, wie die Zusammenarbeit in einer Inklusionsvereinbarung festgehalten wird.

Inklusionsvereinbarungen (26)

Hinweis:

Die mit aufgelisteten Integrationsvereinbarungen wurden noch vor den Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) abgeschlossen und behalten weiter ihre Gültigkeit. Am Ende der geöffneten Integrationsvereinbarungen finden Sie den Reiter „Rechtliches“, mit dessen Hilfe Sie gesetzliche Anpassungen für Ihre Inklusionsvereinbarung vornehmen können.