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Bildung

Bildung ist mit ausschlaggebend einen Job zu erhalten und auf Dauer einen Job auszuüben. Dies gilt heute umso mehr – denn die zunehmende Digitalisierung und der Einsatz neuer Technologien verändern Unternehmen, Arbeitsweisen und Anforderungen an Berufe.

Die Vermittlung und Aneignung von Bildung kann dabei in verschiedenen Formen erfolgen, wie:

  • Ausbildung und Weiterbildung
  • Qualifizierung, wie etwa Teilqualifizierungen
  • Praktikum und Probebeschäftigung

Beispiele zeigen, dass Unternehmen Bildung mit als wesentlichen Baustein zur Inklusion sehen und dies auch in den Inklusionsvereinbarungen entsprechend berücksichtigen.

Inklusionsvereinbarungen (18)

Hinweis:

Die mit aufgelisteten Integrationsvereinbarungen wurden noch vor den Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) abgeschlossen und behalten weiter ihre Gültigkeit. Am Ende der geöffneten Integrationsvereinbarungen finden Sie den Reiter „Rechtliches“, mit dessen Hilfe Sie gesetzliche Anpassungen für Ihre Inklusionsvereinbarung vornehmen können.