Digitalisierung
Die Arbeitswelt wird immer vernetzter, digitaler und flexibler. Inwiefern Menschen mit Behinderungen daran teilhaben können, hängt einerseits von ihren individuellen Voraussetzungen ab, andererseits aber auch von den betrieblichen Bedingungen.
In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen für eine Inklusionsvereinbarung:
- Gibt es Technologien, die Einsatzmöglichkeiten für die behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung bieten? Beispiele sind Software / Geräte zur Texterkennung, Spracheingabe und Augensteuerung oder kollaborierende Roboter.
- Können im Unternehmen flexible Arbeitsmodelle wie mobiles Arbeiten genutzt werden und werden sie technisch sowie organisatorisch unterstützt?
Beispiele veranschaulichen, wie Unternehmen sich den Herausforderungen durch die Digitalisierung für die Inklusion stellen, und sie halten dies entsprechend in ihren Inklusionsvereinbarungen fest.
Inklusionsvereinbarungen (5)
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1 Inklusionsvereinbarung eines Konzerns mit Schwerpunkt Elektrotechnik, Automatisierung und Digitalisierung zur Inklusion von Menschen mit Gleichstellung oder Schwerbehinderung
Branche: IT und Telekommunikation -
2 Gesamtvereinbarung für eine Bundesbehörde zur Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen
Branche: Verwaltung -
3 Betriebsvereinbarung / Inklusionsvereinbarung eines Automobilkonzerns zur Inklusion von Menschen mit Schwerbehinderung und Gleichstellung
Branche: Industrie und Produktion -
4 Inklusionsvereinbarung eines Logistikunternehmens
Branche: Verkehr, Handel und Logistik -
5 Rahmenvereinbarung eines Ministeriums zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen
Branche: Verwaltung