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Personal

Die Personalsituation im Unternehmen spielt etwa eine wichtige Rolle bei Neueinstellungen, Kündigungen, Aufstiegsmöglichkeiten, Personalführung und Beurteilungen – gerade in Hinblick auf die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung.

Zur Analyse der Situation und zum Ableiten von Zielen stellen sich daher unter anderem folgende Fragen:

  • Wie sieht Ihre Beschäftigungsquote aus?
  • Wie werden Menschen mit einer Schwerbehinderung bei Neueinstellung berücksichtigt?
  • Wie können die Aufstiegsmöglichkeiten von Menschen mit einer Schwerbehinderung im Betrieb gefördert werden?
  • Werden Führungskräfte zum Thema Schwerbehinderung geschult und weitergebildet?

Beispiele stellen dar, wie Unternehmen die Personalsituation in der Inklusionsvereinbarung berücksichtigen, um sie für das Unternehmen und Beschäftigte mit einer Schwerbehinderung zu verbessern.

Inklusionsvereinbarungen (30)

Hinweis:

Die mit aufgelisteten Integrationsvereinbarungen wurden noch vor den Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) abgeschlossen und behalten weiter ihre Gültigkeit. Am Ende der geöffneten Integrationsvereinbarungen finden Sie den Reiter „Rechtliches“, mit dessen Hilfe Sie gesetzliche Anpassungen für Ihre Inklusionsvereinbarung vornehmen können.