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Prävention und Rehabilitation

Die meisten Behinderungen entstehen erst im Laufe des Lebens durch Erkrankungen. Prävention und Rehabilitation – speziell das BEM, das Gesundheitsmanagement und die medizinische / berufliche Rehabilitation – übernehmen daher im Arbeitsleben bzw. auch in einer Inklusionsvereinbarung eine wichtige Funktion.

In diesem Zusammenhang sollte Folgendes beachtet werden:

  • Kommt es zu häufig unterbrochenen oder länger andauernden Ausfallzeiten, die das Beschäftigungsverhältnis gefährden können?
  • Treten besonders Krankheitsfälle an bestimmten Arbeitsplätzen auf?
  • Gibt es Strategien im Betrieb, die u. a. helfen den Eintritt von Erkrankungen, Unfällen, Gesundheitsrisiken und Behinderungen zu vermeiden?

Beispiele veranschaulichen, welche Strategien Unternehmen nutzen und wie sie diese in einer Inklusionsvereinbarung festhalten.

Inklusionsvereinbarungen (19)

Hinweis:

Die mit aufgelistete Integrationsvereinbarung wurde noch vor den Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) abgeschlossen und behält weiter ihre Gültigkeit. Am Ende der geöffneten Integrationsvereinbarung finden Sie den Reiter „Rechtliches“, mit dessen Hilfe Sie gesetzliche Anpassungen für Ihre Inklusionsvereinbarung vornehmen können.