Wer unterstützt Sie?
Unternehmen können bei Bedarf Unterstützung von externer Stelle auf dem Weg zum Abschluss einer Inklusionsvereinbarung erhalten.
Integrations- beziehungsweise Inklusionsämter
Integrationsämter – in einigen Bundesländern auch als Inklusionsämter bezeichnet – fördern und sichern die Beschäftigung von Menschen mit einer Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellten Personen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Zu ihren Aufgaben gehören auch die Beratung und Schlichtung bei Inklusionsvereinbarungen.
Weitere Ansprechstellen
Weitere Ansprechstellen, die Unternehmen bei der Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen unterstützen und damit auch indirekt eine inhaltliche Rolle für die Punkte einer Inklusionsvereinbarung spielen können, finden Sie in REHADAT-talentplus.