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App zur Erstellung einer Inklusionsvereinbarung

Wichtig dabei ist: Jede Inklusionsvereinbarung ist so individuell wie Ihr Unternehmen!

Aus diesem Grund berücksichtigt eine Inklusionsvereinbarung die Voraussetzungen sowie Möglichkeiten des Unternehmens. Die vereinbarten Maßnahmen dienen dazu, die Beschäftigungssituation und Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung im jeweiligen Unternehmen zu verbessern und zu unterstützen.

Die gesetzliche Basis dafür bildet § 166 Inklusionsvereinbarung (SGB IX).

Institut der deutschen Wirtschaft Köln
Bundesministerium für Arbeit und Soziales